Hier veröffentlichen wir laufend aktuelle Informationen und Hinweise zum Brexit mit Bezug auf die vom FWI vertretenen Produkte:
- Allgemeiner Überblick:https://www.gov.uk/prepare-to-import-to-great-britain-from-january-2021
- Anforderungen an Produkte
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- Werkzeuge ohne CE-Zeichen:
- bestehende Sicherheitsanforderungen lt. ISO- und EN-Normen gelten weiter
- BSI bleibt Mitglied in ISO und CEN und wird ISO- und EN-Normen auch in Zukunft übernehmen
- zusätzliche Anforderungen zu den Normen (identisch mit aktuellen EU-Regeln):
- Anwendungsempfehlungen und Sicherheitshinweise
- Kennzeichnung mit Namen und Adresse des Herstellers oder Importeurs
- ggf. Rückverfolgbarkeit des Herstellungsloses
- Produktbeobachtung
- weitere Informationen: https://www.gov.uk/guidance/product-safety-law-compliance-advice-for-manufacturers-and-importers
- Werkzeuge ohne CE-Zeichen:
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- Maschinen, Elektroprodukte, Bauprodukte etc. mit CE-Zeichen
- Übergangsfrist für die Verwendung des CE-Zeichens bis 1.1.2022
- UKCA-Zeichen wird Pflicht
- Erteilung durch britische Zertifizierungsstellen, mutmaßlich zunächst auf Grundlage der aktuellen europäischen Anforderungen
- mögliches Auseinanderdriften der Anforderungen in Zukunft
- weitere Informationen: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-mark-from-1-january-2021
- Maschinen, Elektroprodukte, Bauprodukte etc. mit CE-Zeichen
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- Zollsätze
- Zollsätze nach dem 1.7.2021 (Beispiele, ohne Gewähr):
- Handwerkzeuge: 1,7%
- außer: Hämmer, Hobel, Schraubendreher, Maurerwerkzeuge, Schraubstöcke, Schraubzwingen, Werkzeugsätze: 3,7%
- Sägeblätter, Bohrer, Einsteckwerkzeuge, Bits: 2,7%
- Maschinenmesser: 1,7%
- Holzschrauben und Metalldübel: 3,7%
- weitere Informationen: https://www.check-future-uk-trade-tariffs.service.gov.uk/
- Zollsätze nach dem 1.7.2021 (Beispiele, ohne Gewähr):
- EU-Marken, EU-Designschutz
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- Alle zum 1.1.2021 registrierten Gemeinschaftsmarken und -designs werden automatisch in entsprechende UK-Schutzrechte inkl. der Laufzeit überführt.
- Bei Gemeinschaftsmarken werden dabei die englischen Übersetzungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses übernommen. Bei auf deutsch eingereichten EU-Marken sollte daher vor dem 31.12.2020 die vom Europäischen Markenamt erstellte Übersetzung geprüft werden, da eventuelle Fehler in das Verzeichnis der UK-Marke übernommen werden und nachträglich nicht mehr korrigiert werden können.
- Weitere Informationen unter https://www.gov.uk/guidance/eu-trademark-protection-and-comparable-uk-trademarks
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- Informationskampagne der EU-Kommission:
Am 1. September 2020 hat die EU eine Informationskampagne gestartet, die europäische Unternehmen über steuer- und zollrechtliche Änderungen informieren soll, die sich nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums ab dem 1. Januar 2021 ergeben. Diese Hilfestellungen finden Sie hier.
- REACH-Verordnung
Siehe Fachinformation der DGUV „REACH und der Brexit“