FWI-Statement zur Ratsabstimmung der EU-Lieferkettenrichtlinie

Die deutsche Werkzeugindustrie

Der Fachverband Werkzeugindustrie e.V. (FWI) ist die verbandliche Organisation der  Werkzeughersteller in Deutschland. Aktuell betreuen wir rund 150 überwiegend mittelständisch geprägte Mitgliedsunternehmen. Insgesamt erwirtschaftete die deutsche Werkzeugindustrie einen Umsatz von über €9,8 Mrd. und beschäftigte rund 57.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 2022.

Ein Level-Playing Field in Europa

Die deutsche Werkzeugindustrie begrüßt den Ansatz der Europäischen Kommission, mit ihrem Vorschlag einer „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ (COM (2022) 71) einen einheitlichen Rechtsrahmen in der EU für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu schaffen.

Die Hersteller von Handwerkzeugen in Deutschland unterstützen ausdrücklich das Ziel, Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltgesetze in der Lieferkette auszuschließen. Ein Flickenteppich von nationalen Regelungen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten würde zu Verwerfungen im Binnenmarkt führen.

Problematischer Kompromissvorschlag der Trilog-Verhandlungen

Der FWI ist jedoch besorgt über das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen. Der jetzt zur Abstimmung vorgelegte Kompromissvorschlag geht weit über die Regelungen des deutschen Lieferkettengesetzes hinaus und führt zu neuen bürokratischen Verpflichtungen mit weitreichenden Auswirkungen für insbesondere mittelständische Unternehmen. Vor dem Hintergrund der für den 9. Februar angesetzten Ratsabstimmung, empfiehlt der FWI dem Kompromissvorschlag daher in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht zuzustimmen.

Die Kernbedenken des FWI setzen sich aus folgenden Aspekten zusammen:

  • Zivilrechtliche Haftung der Unternehmen für Pflichtverletzungen: Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettengesetz sieht der EU-Vorschlag eine zivilrechtliche Haftung vor, die zu einer zusätzlichen Belastung der Unternehmen und zu einer potenziell vermehrten Klagehäufigkeit führt. Die EU-Richtlinie sollte sich hier am deutschen Lieferkettengesetz orientieren.

  • Metallverarbeitender Mittelstand überproportional betroffen: Der finale Text sieht eine Anwendung der Richtlinie in der metallverarbeitenden Branche u.a. ab einer Betriebsgröße von 250 Mitarbeiter*innen vor (Lieferkettengesetz Deutschland: 1000 Mitarbeiter*innen). Dies führt zu einer überproportionalen Belastung des Mittelstands und ist mit einer dem Rohstoff Stahl zugeschrieben Risikohaftigkeit in der Lieferkette nicht zu begründen. Der Anwendungsbereich sollte hier mindestens auf die allgemeinen Schwellenwerte in der Richtlinie von 500 Mitarbeiter*innen und einem Umsatz von €150 Millionen angehoben werden.

  • Bewertung von EU-Lieferanten: Der vorgelegte Kompromissvorschlag sieht eine Prüfung aller Lieferanten eines Unternehmens vor, auch aus EU-Ländern. Dies bedeutet einen enormen Aufwand, der so von mittelständischen Unternehmen nicht abgebildet werden kann. Unternehmen aus EU-Ländern unterliegen strenger Sozial- und Umweltgesetzgebung. Von daher sollte im Interesse einer Entlastung des Mittelstands eine Prüfung von Lieferanten aus EU-Ländern im Rahmen der Lieferkettenrichtlinie nicht notwendig sein.

Kein Schnellschuss vor Ende der Legislaturperiode

Die deutsche Werkzeugindustrie ruft die deutsche Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Lieferkettenrichtlinie im Interesse nicht nur des metallverarbeitenden Mittelstands einzusetzen.

Ein einheitlicher Rechtsrahmen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Europäischen Union ist notwendig. Eine weitere überproportionale Belastung des Mittelstands durch neue bürokratische Anforderungen gilt es jedoch zu vermeiden.

Gerne stehen wir für den weiteren Austausch zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Horst
Geschäftsführer

Tel: +49 2191 438-21
Mobil: +49 160 91 69 39 39
E-Mail: stefan.horst@werkzeug.org  

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