ProduktsicherheitHartwarenverbände für einheitliches Produktsicherheitsrecht in Europa
Die in der Arbeitsgemeinschaft Hartwarenhersteller zusammenarbeitenden Verbände befürworten eine europaweit einheitliche Umsetzung des Produktsicherheitsrechts. Sie sprechen sich daher in einem gemeinsamen Positionspapier dafür aus, die seit 2001 gültige EU-Produktsicherheitsrichtlinie, die nun überarbeitet werden soll, in eine Verordnung umzuwandeln. Die aktuell gültige Richtlinie bot den Mitgliedsstaaten der EU einen gewissen Spielraum bei deren Umsetzung in nationale Gesetze. Dies führte zu uneinheitlichen Regeln unter anderem für die Produktkennzeichnung. Die von den Verbänden angestrebte Verordnung ist dagegen unmittelbar in jedem Staat gültig und ist so besser geeignet, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen.
Weiterhin schlagen die Hartwarenverbände eine zeitgemäße Kennzeichnung der Produkte mit der Internetadresse anstelle der postalischen Anschrift des Herstellers vor sowie Vereinfachungen bei der Bereitstellung von Benutzerinformationen.
Positionspapier zum Download
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