FWI-NewsletterModernisierte FWI-Satzung im Vereinsregister eingetragen

Die wichtigsten Änderungen

  • Erweiterung des geografischen Betreuungsbereichs des FWI auf Österreich und die Schweiz. Hersteller von Werkzeugen und anderen Produkten aus dem fachlichen Betreuungsbereich des FWI aus diesen beiden Ländern können ab sofort ordentliche FWI-Mitglieder werden.
  • Der fachliche Betreuungsbereich des FWI wird ab sofort durch den FWI-Vorstand definiert und kann so aktuellen Marktveränderungen angepasst werden.
  • Die bisherigen FWI-Fachabteilungen werden in Fachgruppen umbenannt.
  • Der Jahresabschluss des FWI wird zukünftig durch einen Steuerberater geprüft. Ein Wirtschaftsprüfer wird nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung einbezogen.

Die neue Satzung zum Download

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