REACHBeschluss des Bundestages zur SCIP-Datenbank

Im FWI-Newsletter hatten wir bereits über die geplante SCIP-Datenbank der ECHA für die Meldung von Erzeugnissen, die SVHC-Stoffe enthalten (REACH: SCIP-Datenbank) sowie über entsprechende FWI-Aktivitäten (Arbeitsgemeinschaft Hartwarenhersteller mit erstem Positionspapier) informiert.

Der Bundestag hat am 17.09.2020 über die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie beraten und hinsichtlich der Pflichten im Kontext der SCIP-Datenbank eine im Vergleich mit dem Gesetzesentwurf des BMU deutlich entschärfte Version verabschiedet.

Demnach dürfte für Lieferanten beim Inverkehrbringen von Erzeugnissen in Deutschland zunächst keine Rechtspflicht zur Benutzung der SCIP-Datenbank bestehen. Stattdessen besteht, 1:1 im Wortlaut von Artikel 9 der EU-Abfallrahmenrichtlinie, lediglich eine Pflicht, die relevanten Informationen der ECHA „zur Verfügung zu stellen“, es gibt aber keine Vorgaben über das Format. Zunächst muss nun im parlamentarischen Verfahren noch abgewartet werden, wie sich der Bundesrat äußert. Da von Seiten des Bundesrats früher bereits erhebliche Bedenken an der vom BMU geplanten Umsetzung geäußert wurde, ist zu erwarten, dass die Regelung zu SCIP letztlich „entschärft“ in Kraft treten wird.

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