COVID-19Corona-Soforthilfen: Rückzahlungsfrist verlängert bis 31.10.2022

Die ursprüngliche Rückzahlungsfrist der Corona-Soforthilfen zum 28.02.2022 wurde auf den 31.10.2022 verlegt. In diesem Zeitraum können Rückzahlende ohne weiteren Antrag eine Ratenzahlung oder eine Komplettrückzahlung zu einem geeigneten Zeitpunkt vornehmen. Die Verlängerung der Rückzahlungsfrist geht auf die aktuelle finanzielle Situation der Unternehmen ein.

Um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall eine Rückzahlung aufgrund zu viel erhaltener Hilfen erforderlich ist, sind Antragstellende weiterhin aufgefordert, zeitnah am Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Die Abgabe der benötigten Informationen ist auch nach Ablauf der ersten Frist am 17. Dezember 2021 möglich, das Datenportal bleibt geöffnet.

Antragstellende, die sich bis zum 20.12.2021 nicht zurückgemeldet haben, bekommen im Januar eine erneute Aufforderung zur Rückmeldung bis Ende Januar. All diejenigen, die ab dem 20.12.2021 ihre Meldungen eingeben und dann das Schreiben noch bekommen, können dies ignorieren. (Diese „Doppelung“ ist aus technischen Gründen nicht zu umgehen.)

 

Die Verlängerung des Rückzahlungszeitraums steht u.a. in NRW und Niedersachsen bereits fest, es ist jedoch zu erwarten, dass dies auch für die weiteren Bundesländer umgesetzt wird. Eine entsprechende Aufforderung durch Wirtschaftsminister Robert Habeck  an die Wirtschaftsminister der Bundesländer ist Ende Dezember ergangen.

 

Quellen: NBank, Tagesschau/BMWi

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