DübelDübel-Anwendungen

Bemessungsverfahren für Dübel

Folgende Bemessungsverfahren werden in ETAs für Dübel spezifiziert:

  • DIN EN 1992-4:2019-04 Eurocode 2 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton; Deutsche Fassung EN 1992-4:2018
  • EOTA TR053 „Recommendations for tests of metal injection anchors for use in masonry to be carried out on construction works“
    • Hinweis: Den aktuellen Stand der Technik in Deutschland stellt die Technische Regel des DIBt "Durchführung und Auswertung von Versuchen am Bau für Injektionsankersysteme im Mauerwerk mit ETA nach ETAG 029 bzw. nach EAD 330076-00-0604" dar.
  • EOTA TR 054 "Design methods for anchorages with metal injection anchors and screw anchors for use in masonry"
  • EOTA TR 055 Design of fastenings based on EAD 330232-00-0601, EAD 330499-00-0601 and EAD 330747-00-06-01 (Hilfestellung zur Anwendung von EN 1992-4)
  • EOTA TR061 „Design method for fasteners in concrete under fatigue cyclic loading“ (nur für Dübel mit einer ETA auf Basis von EAD 330250)
  • EOTA TR064 „Design of plastic anchors in concrete and masonry“
  • EOTA TR069 „Design method for anchorage of post-installed reinforcing bars (rebars) with improved bond-splitting behavior as compared to EN 1992-1-1“ (nur für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse mit einer ETA auf Basis von EAD 332402)
  • EOTA TR075 "Design of bonded screw fasteners for use in concrete"
  • EOTA TR077 "Design methods for distance fixing systems for use in concrete and masonry"
  • EOTA TR080 "Design of plastic anchors for fixing façade claddings through angle brackets in masonry and concrete under seismic action"
  • EOTA TR082 "Design of bonded fasteners in concrete under fire conditions"
  • EOTA TR086 "Design of post-installed rebar connections, bonded fasteners, and mechanical fasteners for use in concrete for a working life up to 120 years"

Soweit noch nicht erfolgt, ist die schrittweise Aufnahme dieser Regeln in die kommenden Ausgaben der MVV-TB in Vorbereitung. Gegen deren Anwendung im Zusammenwirken mit entsprechenden ETAs in Deutschland bestehen seitens CFG zwischenzeitlich keine Bedenken, sofern die Anforderungen der LBO (MBO) für die jeweilige Bauaufgabe erfüllt werden.

Hinweise zur Dübelmontage

Unter Mitwirkung von Experten der Dübelhersteller hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) „Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen“ erarbeitet.

Schwerpunkte hierbei sind die fachgerechte Planung durch einen Statiker und das zulassungskonforme Bohren und Reinigen des Bohrlochs.

Geometrie und Sauberkeit des Bohrlochs haben einen großen Einfluss auf die Tragfähigkeit der Dübelverbindung.

Bei der Entwicklung und bei den Versuchen im Rahmen der Bewertung bzw. Zulassung von Dübeln werden Bohrer mit festgelegten Toleranzen verwendet. Die Montageanleitungen der Hersteller schreiben vor, solche Bohrer auch bei der Montage zu verwenden.

Bohrer, die diese Anforderungen erfüllen, sind mit der Prüfmarke der Prüfgemeinschaft Mauerbohrer e. V. markiert. Die so gekennzeichneten Bohrer stammen aus überwachten Fertigungen und erfüllen nicht nur die geforderte Durchmessertoleranz, sondern auch weitere Toleranzen, die das Bohrloch beeinflussen, wie Rundlauf und Symmetrie. Mehrschneidenbohrer mit komplexer Geometrie des Bohrkopfes müssen ihre Eignung für sichere Dübelverbindungen in Vergleichsversuchen nachweisen.

Bei der Reinigung der Bohrlöcher, z. B. durch Ausblasen und Bürsten, sind die Vorgaben der jeweiligen ETA und der Montageanleitung zu beachten.

Bei Einsatz von Saugbohrern kann nur auf das Reinigen des Bohrlochs durch Ausblasen und Bürsten verzichtet werden, wenn dies ausdrücklich durch die ETA bzw. Montageanleitung des Dübels zugelassen ist.

 

Befestigung von Sprinkleranlagen

Die Anforderungen an Dübel für Sprinkleranlagen wurden von der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) in der VdS CEA 4001 "VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau" festgelegt. Gefordert sind Dübel mit CE-Zeichen auf Basis von EAD 330232 bzw. EAD 330747 mit bestimmten Mindest-Gewindeanschlussgrößen und -Tragfähigkeiten.

Zur Kennzeichnung von Dübeln, die zur Befestigung von Sprinkleranlagen geeignet sind, haben die in CFG organisierten Hersteller ein einheitliches Zeichen entwickelt. Dieses Zeichen ermöglicht es den Anwendern, geeignete Dübel einfach und sicher zu erkennen. Wie auch beim früheren VdS-Zeichen liegt es jedoch in der Verantwortung des Anwenders, mit Unterstützung des Dübelherstellers die für seinen Anwendungsfall geeigneten Dübel auszuwählen.

Das Zeichen kann nur für Dübel verwendet werden, für die eine europäische Zulassung bzw. Bewertung (ETA) erteilt wurde und die laut der in der ETA enthaltenen Kennwerte die Anforderungen des VdS lt. „VdS CEA-Richtlinie für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“ (VdS CEA 4001) erfüllen.

Das Zeichen ist als EU-Gewährleistungsmarke 017564873 beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum EU-weit geschützt. Grundlage ist eine Markensatzung lt. Verordnung (EU) 2015/2424. Weitere Schutzrechte bestehen als Schweizer Garantiemarke und als britische Certification Mark.

Für die Verwendung des Zeichens ist ein Antrag bei CFG notwendig. Auf Grundlage eines solchen Antrags kann das Zeichen dann in allen nachgeschalteten Vertriebsstufen verwendet werden.

Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse

Die Ausführung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen in Anlehnung an die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Anhang 1) geregelt.

Gefordert sind hier  Injektionssysteme mit einer Europäischen Technischen Bewertung/Zulassung (ETA) nach EAD 330087 „Systeme für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse mit Mörtel“ und einer darauf basierenden CE-Kennzeichnung.

Produkte nach EN 1504- 6 „Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken: Teil 6: Verankerung von Bewehrungsstäben“ sind für diese Anwendungen nicht geeignet!

Befestigungen im Außenbereich

Im Außenbereich schafft nur die Verwendung von Edelstahldübeln bei Befestigungen die notwendige Rechtssicherheit für den Handwerker und schützt ihn vor Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen.

Wiederholt wird von Fällen berichtet, in denen Bauabnahmen verweigert wurden, weil bei Befestigungen im Außenbereich, z.B. von Balkongeländern oder Vordächern, keine Dübel aus nichtrostendem Stahl (Edelstahldübel) verwendet wurden. In der Regel verweigert der Bauherr in solchen Fällen die vollständige Begleichung der Rechnung für die betroffene Bauleistung oder verlangt eine aufwendige Nachbesserung. Auch noch innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungspflicht kann dies jederzeit noch geschehen.
In der Praxis kann dies das Ausbohren der gesetzten nicht zulässigen Dübel mittels Diamantbohrgerät und das Setzen von Dübeln mit einem entsprechend größeren Durchmesser bedeuten. Der damit verbundene finanzielle Verlust und zeitliche Aufwand zur Klärung des Sachverhalts kann für den betroffenen Handwerker beträchtlich sein, vom Imageschaden ganz zu schweigen.

Die Bundesfachgruppe Metallbautechnik und CFG weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass galvanisch verzinkte Dübel für bauaufsichtlich relevante Anwendungen – d. h. Anwendungen, für die zugelassene Dübel verwendet werden müssen – noch nie für den Außenbereich zugelassen waren. Lediglich in Zulassungen für Kunststoffdübel sind unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geregelt. Beanstandungen von Bauherren bzw. Behörden bestehen daher zu Recht und können nur vermieden werden, indem von vornherein nur zugelassene Edelstahldübel der Korrosionsschutzklassen III bzw. IV ausgeschrieben und verwendet werden.
Auch bei nicht bauaufsichtlich relevanten Befestigungen im Außenbereich sollten generell Edelstahldübel verwendet werden, um die Sicherheit der Befestigung langfristig zu gewährleisten.

Befestigungen in Mauerwerk

Für Befestigungen im Mauerwerk können Dübel mit ETA oder mit einer nationalen Zulassung verwendet werden:

  • Kunststoffdübel mit ETA nach EAD 330284
  • Injektionsanker mit ETA nach EAD 33076
  • Schraubanker mit ETA nach EAD 330460
  • Dübel zur Abstandsbefestigung nach EAD 331985

Befestigungen im Altbaubestand stellen besondere Anforderungen an die Auswahl der richtigen Dübel, da Art und Zustand des Mauerwerks oft nicht bekannt sind. In der Baupraxis kommen daher Baustellenversuchen mit Dübeln in Mauerwerk eine stetig steigende Bedeutung zu.

Diese Versuche sind in Deutschland wie folgt geregelt:

Hinweis: Die hier noch in Bezug genommenen ETAG 029 und ETAG 020 sind nach aktueller BauprodukteVO keine Grundlage mehr für CE-Kennzeichnungen von Dübeln.

Wenn diese Baustellenversuche entsprechend den o. a. TRs geplant, durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet werden, ist keine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich – ein großes Plus für die Baupraxis!
Die TRs definieren Verantwortungsfelder aller Beteiligten bei Baustellenversuchen, dabei kommt dem Fachplaner eine herausragende Rolle zu – er ist für die Konzeption der Versuche und für die Auswertung der Versuchsergebnisse verantwortlich.

Befestigung von Fassaden

Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden (VHF)

Hinweise und Details zur Verwendung von Dübeln für die Befestigung finden sich in den jeweiligen ETAs und in folgenden Veröffentlichungen des Fachverbands Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e.V. (FVHF)

Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)

Informationen hierzu finden Sie beim Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V.

Befestigung von Markisen und Geländern

Für die Befestigung von Markisen und Geländern sollten grundsätzlich Dübel mit ETA verwendet werden.

Für Markisen kommen je nach Untergrund Metalldübel, Betonschrauben, Verbunddübel oder spezielle Dübel für isolierte Fassaden zum Einsatz.

Einzelheiten regelt die „Richtlinie zur technischen Beratung, zum Verkauf und zur Montage von Gelenkarmmarkisen“ des Industrieverband Technische Textilien – Rolladen – Sonnenschutz e. V.

Zusätzlich ist zu beachten, dass auch für die Verankerung von Markisen in Mauerwerk und Beton die geltenden Europäischen technischen Zulassungen bzw. die Europäischen technischen Bewertungen (ETA) sowie die geltenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) maßgebend sind. Für Planung, Bemessung und Ausführung der Verankerungen mit ETA sind die Anhänge 2 und 3 der MVV TB zu verwenden.

Befestigungen von Geländern in Beton, Mauerwerk und Holz regelt die Technische Richtlinie des Metallhandwerks (Bundesverband Metall) „Geländer-Richtlinie – Geländer und Umwehrungen aus Metall“.

Dübel für dynamische Lasten

Konventionelle Dübel sind in der Regel nur für statische oder quasi-statische Lasten qualifiziert.

Für die Verankerung schwerer Lasten mit ermüdungsrelevanten Einwirkungen bei einer hohen Anzahl von Lastspielen wie Krananlagen, Industrieroboter, Antennenmasten und Aufzugführungen sind besonders qualifizierte Dübel notwendig, wie z. B. mit einer ETA auf Basis von EAD 330250 „Post-installed fasteners in concrete under fatigue cyclic loading„.

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