VerschiedenesEntwurf der Bundesregierung für eine Gas- und Strompreisbremse
Die Entscheidung der Bundesregierung gibt Industrieunternehmen die dringend nötige Planungssicherheit und eine verlässliche Orientierung.
Die Preisbremse orientiert sich eng an den Vorschlägen der Gaskommission und am europäischen Krisen-Beihilferahmen.
Gaspreisbremse:
- Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine soll der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
- Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.
- Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.
- Befristete Gaspreisbremse in der Industrie: Ab Januar 2023 Deckelung des Netto-Arbeitspreises für die Kilowattstunde auf 7 Cent – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis.
Strompreisbremse:
- Deckelung des Strompreises für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde (Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, gemessen am Vorjahr). Für den übrigen Verbrauch muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
- Für mittlere und große Unternehmen mit > 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs, gemessen am Vorjahr. Für den darüber liegenden Verbrauch Zahlung des regulären Marktpreises.
Kritik des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V. (BDI):
- Preisniveau bleibt für Unternehmen im Vergleich zur Vorkrisenzeit weiterhin sehr hoch.
- Anforderungen an Unternehmen für die Inanspruchnahme des EU-Krisen-Beihilferahmens laut BDI zu restriktiv.
- Forderung: Unterstützung auch von Unternehmen zu unterstützen, die wegen der hohen Energiepreise in ernste Schwierigkeiten geraten, derzeit aber noch nicht unter die EU-Kriterien fallen.
Links:
Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung
Quellen:
Bundesregierung, BDI
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