AußenhandelEU-Kommission leitet Überprüfung des Schutzes der Stahlindustrie in der EU ein
Die Europäische Kommission hat Ende Dezember auf Ersuchen von 13 EU-Mitgliedstaaten eine Überprüfung der EU-Schutzmaßnahme für Stahl eingeleitet.
Der Antrag stützt sich auf die schwierige Lage im Stahlsektor der EU, die durch einen Anstieg der weltweiten Überkapazitäten und einen anhaltenden Rückgang der Stahlnachfrage in der EU noch verschärft wurde. Ziel der Schutzmaßnahme ist es, die heimische Industrie vorübergehend zu entlasten, sie bei der Anpassung an neue Marktbedingungen zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen.
Die Kommission wird bis zum 31. März 2025 eine eingehende Untersuchung durchführen. Wenn die Kommission dies für erforderlich hält, wird sie den EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag unterbreiten, der mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden muss, damit Änderungen wirksam werden. Beschlüsse, die sich aus diesem Verfahren ergeben, können ab dem 1. April 2025 gelten. Diese neue Überprüfung wird sich nicht auf die Geltungsdauer der Maßnahme auswirken, die bis zum 30. Juni 2026 in Kraft bleiben wird.
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