EU-Anti-Entwaldungsverordnung 2023/1115EU schlägt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung vor

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Anwendung der Verordnung erneut um 12 Monate bis 30. Dezember 2026 zu verschieben. Ursprünglich sollte die Verordnung am 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Die Kommission hatte bereits zuvor eine Verschiebung auf Ende dieses Jahres vorgeschlagen, um Unternehmen und Handelspartnern mehr Zeit für die Vorbereitung auf die neuen Anforderungen bezüglich Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht zu geben.

Die Kommission hat nun Briefe an den Rat der EU und das Europäische Parlament geschickt, in denen die weitere Verschiebung vorgeschlagen wird. Beide Institutionen müssen der Maßnahme zustimmen. Als Hauptgrund wird genannt, dass das IT-System der Kommission voraussichtlich durch das erwartete Datenvolumen überlastet würde, was zu erheblichen Störungen führen könnte.

Bereits zu Beginn des Jahres hatte eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gefordert, die Anwendung der Entwaldungsvorschriften so lange aufzuschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden seien.

Es wurde die Möglichkeit offengelassen, dass auch Änderungen an den Entwaldungsvorschriften selbst vorgenommen werden könnten.

Der FWI wird die bevorstehenden Schlüsselinitiativen und die weiteren legislativen Maßnahmen genau beobachten, um einen stabilen und pragmatischen Rahmen für die deutsche Werkzeugindustrie zu gewährleisten.

Zurück