AußenhandelEuropäische Union beschließt umfangreiches Maßnahmenbündel gegen Sanktionsumgehung im 11. Sanktionspaket

Ziel des Sanktionspakets ist es, künftig die Umgehung über Drittstaaten effektiver verhindern zu können. Das 11. Paket legt daher den Fokus auf den diplomatischen Outreach und eine engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten.

 

Maßnahmen

 

Darüber hinaus stellt das Sanktionspaket weitere Handlungsoptionen zur Verfügung:

  • Maßnahmen gegen einzelne Unternehmen aus Drittstaaten
  • Exportbeschränkungen für einzelne besonders kritische Güter gegenüber Drittstaaten, wenn alle anderen Bemühungen ohne Erfolg bleiben
  • Einführung einer "Jedermannspflicht" auch für den Bereich der handelsbezogenen Verbote des Russland-Embargos. Das bedeutet, es gilt eine an Jedermann gerichtete allgemeine Informationsoffenlegungspflicht. Wer über sanktionsrelevante Informationen verfügt, muss diese den Sanktionsdurchsetzungsbehörden melden.
  • Stärkere Einschränkung des Transits kritischer Güter über Russland in Richtung Drittstaaten: Künftig greift das Transitverbot nicht nur für Dual-Use-Güter, sondern auch für die sogenannten Advanced-Tech-Güter. Solche Güter könnten zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen. Der Transit durch Russland birgt besonders starke Umgehungsrisiken, das Verbot ist daher bei solchen besonders kritischen Gütern eine essentielle Maßnahme.
  • Öl-Importverbot: Die Ausnahme zum weiteren Bezug von russischem Pipeline-Öl gilt jetzt für Polen und Deutschland nicht mehr. Damit wird jetzt auch rechtlich nachgezogen, was in Deutschland bereits seit Jahresbeginn umgesetzt wurde. Deutschland bezieht bereits seit Jahresbeginn keinerlei russisches Öl mehr, auch nicht über Pipeline. Der Markt hat sich erfolgreich unabhängig gemacht und alternative Bezugsquellen etabliert.

Ein Überblickspapier zu den Maßnahmen gegen Sanktionsumgehung im 11. Sanktionspaket finden Sie unter den Downloads.

 

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