VerschiedenesForschungszulage: Bürokratie und Wissenslücken sind Hemmschuhe

Die Forschungszulage wurde eingeführt, um die Forschung und Entwicklung in den deutschen Unternehmen zu verstetigen und neue Innovationen anzuschieben.

Obwohl die Forschungszulage mittlerweile mehr als jedem zweiten Unternehmen bekannt ist, haben bisher nur rund vier von zehn der Firmen Anträge gestellt. Hierbei tritt im Hinblick auf die Größe der Unternehmen eine deutliche Schere auf: Während bereits mehr als die Hälfte der Betriebe ab 500 Mitarbeitern die Förderung beantragt hat, ist es bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern erst jeder fünfte.

Das zeigt eine aktuelle Befragung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), an der deutschlandweit knapp 600 Betriebe teilgenommen haben, davon mehr als jeder zweite aus der Industrie.

 

Kernfakten:
  • Von den Unternehmen, die die Förderung nicht in Anspruch nehmen, lässt sich knapp jedes dritte von den bürokratischen Anforderungen einer Antragstellung abschrecken. Rund jedes zweite Unternehmen, dass die Förderung beantragt hat, bewertet das zweistufige Antragsverfahren bei der steuerlichen Forschungsförderung als bürokratisch, jedes fünfte sogar als sehr bürokratisch.
  • Bei jedem vierten Betrieb besteht Unsicherheit über die Förderfähigkeit der eigenen Vorhaben.
  • Vielen Unternehmen sind die Vorteile gegenüber der Projektförderung unklar, sodass sie auf einen Antrag verzichten.
  • Über drei Viertel der Unternehmen gehen davon aus, dass die steuerliche Forschungsförderung ihre Kosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben senkt, im Mittelstand bis 250 Mitarbeiter gilt das sogar für acht von zehn Unternehmen.
  • Mehr als jeder zweite Betrieb will die Förderung zur Ausweitung der eigenbetrieblichen Forschung und Entwicklung nutzen.
  • Die Bescheinigung, dass ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt, hilft jedem zehnten Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern bei der externen Unternehmensfinanzierung.

 

Vorschläge der Unternehmen zur Verbesserung des Antragsverfahrens:
  • weniger statistische Angaben
  • geringere Nachweispflichten
  • schnellere Bearbeitungszeiten in der Bescheinigungsstelle und im Finanzamt
  • Ausräumung der Unklarheiten über die Kriterien der Förderfähigkeit.

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