AußenhandelFünftes Sanktionspaket EU - Russland
Am 8. April einigte sich der Rat auf neue Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland und Belarus.
Zentrale Inhalte:
- Einfuhrverbot für alle Formen russischer Kohle
- Verbot des Imports von Zement, Gummiprodukten, Holz, alkoholischen Getränken oder Meeresfrüchten mit einem Volumen von rund 5,5 Milliarden Euro
- Ausfuhrverbote für Hightech-Produkte, Transportmittel und Chemikalien
- Vollständiges Transaktionsverbot für vier russische Banken
- Russischen und belarussischen Speditionen ist die Tätigkeit in der EU untersagt
Finanzsanktionen:
Um zu prüfen, ob ein Geschäftspartner von Finanzsanktionen betroffen ist, gibt es die Finanz-Sanktionsliste Fisalis.
Gegensanktionen:
Umgekehrt hat Russland verschiedene Gegensanktionen verhängt:
- Russische Bürger, Unternehmen, der Staat selbst oder auch Kommunen begleichen finanzielle Verpflichtungen bei "unfreundlichen Staaten" nur noch in Rubel (dies betrifft die USA, Tschechien, Deutschland und alle anderen EU-Mitglieder sowie unter anderem die Ukraine, die Schweiz, Japan, Großbritannien und Kanada)
- Verkauf von Deviseneinnahmen durch Exporteure unter Kontrolle durch russische Regierung
- Russen ist es außerdem verboten, Devisen ins Ausland zu transferieren oder Geld auf ausländischen Konten gutzuschreiben, und an Gebietsfremde dürfen keine Fremdwährungskredite mehr vergeben werden
- Verbot der Ausfuhr von Bargeld und Finanzinstrumenten in ausländischer Währung im Wert von über 10.000 US-Dollar aus Russland
Links:
Detaillierte Übersicht der Sanktionen und FAQ auf der Website der EU-Kommission (in Englisch)
FAQ zu den geltenden Sanktionen des Bundeswirtschaftsministeriums
Für Beantragung eines "Nullbescheids" wegen im Zoll fest hängender, nicht von den Sanktionen betroffener Ware: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Quellen: DIHK, BAFA
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