BinnenwirtschaftIndustriestrompreis ab 1. Januar 2026
Der staatlich subventionierte Industriestrompreis wird ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Der Industriestrompreis basiert auf den im Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) festgelegten Bedingungen:
- 50 % des jährlichen Stromverbrauchs sind förderfähig.
- Für diesen Anteil wird der Preis um 50 % des durchschnittlichen Großhandelsstrompreises reduziert.
- Der Förderpreis darf nicht unter 50 €/MWh liegen.
- 50 % der Beihilfen müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden.
- Die Förderung ist auf maximal drei Jahre begrenzt.
- Nur Unternehmen, die auf der KUEBLL-Liste (Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfe) aufgeführt sind, können die Rabatte nutzen.
Die Beantragung soll ab 2027 erfolgen, mit rückwirkender Auszahlung ab 2026. Die Laufzeit ist bis 2030 befristet. Kritiker bemängeln, dass diese kurze Dauer insbesondere für den industriellen Mittelstand keine ausreichende Planungssicherheit bietet. Zudem ist die Entlastung begrenzt, da nur die Hälfte des Stromverbrauchs förderfähig ist.
Quelle: Bundesregierung
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