ProduktsicherheitKennzeichnung von Werkzeugen

Pflichten nach dem Produktsicherheitsgesetz

Nach dem Produktsicherheitsgesetz und den konkretisierenden Leitlinien des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) sind Verbraucherprodukte und damit auch die meisten Werkzeuge mit der vollständigen Adresse des Herstellers oder Inverkehrbringers zu kennzeichnen. Ein nach wie vor aktuelles Statuspapier des FWI von 2017 beleuchtet die Rechtslage und mögliche Ausnahmen im Detail. FWI-Mitglieder finden den Link zum Download, nachdem sie sich eingeloggt haben.

 

weitere Anforderungen

Weitere Anforderungen an die Kennzeichnung von Werkzeugen können sich z. B. aus den einschlägigen DIN-Normen ergeben. Typische Kennzeichnungen sind:

  • DIN-Nummer
  • Nenngröße, z. B. Durchmesser
  • Qualitätsstufe bzw. Ausführung
  • max. Drehzahl bei rotierenden Werkzeuge für Maschinen
  • Warnhinweise, in der Regel in Form von Piktogrammen (z. B. Tragen einer Schutzbrille)

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