REACHKonsultation zur PFAS-Beschränkung

Im Januar 2023 haben Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen Beschränkungsvorschlag für PFAS eingereicht. Betroffen ist die gesamte Stoffgruppe, die rund 10.000 unterschiedliche Verbindungen umfasst.

Die Pläne der EU, den Einsatz von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu beschränken, würden unzählige Produkte und Prozesse betreffen. Im Rahmen einer Konsultation bietet die European Chemicals Agency (ECHA) der Wirtschaft bis zum 25. September 2023 die Möglichkeit, Einfluss auf den Regulierungsprozess zu nehmen.

Der FWI hat folgende besonders betroffene Produkte in seinem Betreuungsbereich identifiziert:

  • Maschinenmesser für Lebensmittel,
  • Metalldübel und
  • Betonschrauben.

Für den Einsatz von Beschichtungen auf Basis von PFAS bei diesen Produkten gibt es aktuell keine Alternativen. Die geplante Beschränkung würde die zukünftige Verfügbarkeit dieser Produkte auf dem Markt deutlich beeinträchtigen.

In einem Arbeitskreis des FWI wurde die unten herunterladbare Stellungnahme zu der bis zum 25.9.2023 laufende Konsultation der ECHA erstellt und eingereicht.

Einen generellen Überblick über die massive Betroffenheit der Industrie und eine Einschätzung des Beschränkungsvorschlags gibt die Stellungnahme des Zentralverbands Oberflächentechnik (ZVO).

FWI-Stellungnahme zur PFA-Konsultation 2023-09

Kernaussagen des Beschränkungsvorschlags

  • Geplantes Verbot von Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen und Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen und – ab einer bestimmten Konzentrationsgrenze – auch als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen.
  • Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.
  • PFAS werden in zahlreichen Verbraucherprodukten wie Verpackungen, aber auch als Bestandteil vieler industrieller Spezialanwendungen zum Einsatz.
  • PFAS zerfallen unter natürlichen Umweltbedingungen nicht und können gesundheitsgefährdend wirken. Die EU möchte deshalb den regulatorischen Rahmen verschärfen und strebt einen Ausstieg aus der Stoffgruppe der PFAS an.

Inwieweit das aus Unternehmenssicht praktikabel ist und welche Folgen zu erwarten sind, soll im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum aktuellen Beschränkungsvorschlag ermittelt werden.
Die im Rahmen der Konsultation gesammelten Daten bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden.

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