REACHKonsultation zu PFAS-Regulierung

Im Januar haben verschiedene Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen Beschränkungsvorschlag für PFAS eingereicht. Betroffen ist die gesamte Stoffgruppe, die rund 10.000 unterschiedliche Verbindungen umfasst.

Die Pläne der EU, den Einsatz von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu beschränken, würden unzählige Produkte und Prozesse betreffen. Im Rahmen einer Konsultation bietet die European Chemicals Agency (ECHA) der Wirtschaft bis zum 25. September 2023 die Möglichkeit, Einfluss auf den Regulierungsprozess zu nehmen.

 

Kernaussagen:
  • Geplantes Verbot deer Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen und Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen und – ab einer bestimmten Konzentrationsgrenze – auch als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen.
  • Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.
  • PFAS werden in zahlreichen Verbraucherprodukten wie Verpackungen, aber auch als Bestandteil vieler industrieller Spezialanwendungen zum Einsatz.
  • PFAS zerfallen unter natürlichen Umweltbedingungen nicht und können gesundheitsgefährdend wirken. Die EU möchte deshalb den regulatorischen Rahmen verschärfen und strebt einen Ausstieg aus der Stoffgruppe der PFAS an.
  • Inwieweit das aus Unternehmenssicht praktikabel ist und welche Folgen zu erwarten sind, soll im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum aktuellen Beschränkungsvorschlag ermittelt werden.

Die im Rahmen der Konsultation gesammelten Daten bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden.

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, teilzunehmen und weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen einzureichen. Besonders wichtig ist Ihr Know-how mit Blick auf im Vorschlag fehlende Verwendungen sowie auf potenzielle oder zusätzliche, noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen.

Als Hilfestellung für Ihre Teilnahme an der Konsultation hat die DIHK Handlungsempfehlungen erstellt.

 

Links:

Konsultation zu PFAS

Website: Zu prüfende eingereichte Beschränkungen

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