ProduktsicherheitKorrektur der Produktsicherheitsverordnung: Angabe einer Internetadresse alternativ zur E-Mail-Adresse zulässig
Die urspüngliche und nach wie vor online verfügbare deutsche Fassung der neuen ProduktsicherheitsVO enthielt unter anderem die neue Forderung nach Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Produkt.
Da der englische Originaltext allgemein eine „electronic address“ fordert, die nicht zwangsläufig eine E-Mail-Adresse sein muss und die alternative Angabe einer Internetadresse mit weiteren Produktinformationen praktikabler und zielführender sein kann als die einer Mailadresse, hatte sich der FWI an Ansprechpartner im Bundesarbeitsministerium und im Europäischen Parlament gewandt und um eine Klarstellung bzw. Überprüfung der deutschen Sprachfassung gebeten.
Mit einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU wurde nun eine entsprechende Korrektur der deutschen und weiterer betroffener Sprachfassungen verkündet, siehe https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/corrigendum/2023-12-19/oj.
Die Korrektur der deutschen Fassung lautet:
„Gesamter Text
Der Ausdruck „E-Mail-Adresse“ wird in der Verordnung durchgehend durch den Ausdruck „elektronische Adresse“ in der entsprechenden grammatikalischen Form ersetzt.“