REACHLeitfaden zur SCIP-Datenbank

Ab dem 5. Januar 2021 müssen Informationen über Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (der REACH-Kandidatenliste) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten und in der EU auf den Markt gebracht werden, an die ECHA gemeldet werden.
Diese Information steht exklusiv FWI-Mitgliedern nach Anmeldung zur Verfügung.
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