VerschiedenesMustervorlage: Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Geschäftsgeheimnisse wie spezielle Produktionsverfahren, Rezepturen oder Kundenkontakte sind für viele Unternehmen zentral. Ihr Schutz ist seit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) von 2019 jedoch an strengere Anforderungen geknüpft. Unternehmen müssen aktiv sicherstellen, dass vertrauliche Informationen nicht ohne Weiteres zugänglich sind.
Neben klassischen Schutzrechten wie Patenten oder Marken zählen auch interne Kenntnisse – etwa technische Verfahren, Kalkulationen oder Datenmaterial – zu den potenziell schützenswerten Geschäftsgeheimnissen. Entscheidend ist, dass diese Informationen nicht allgemein bekannt sind und angemessen gesichert werden.
Da Unternehmen im Rahmen von Kooperationen oder Entwicklungsprojekten häufig vertrauliche Inhalte offenlegen müssen, gewinnen Non‑Disclosure‑Agreements (NDA) an Bedeutung. Eine Arbeitsgruppe des DIHK‑Rechtsausschusses hat hierfür ein praxisnahes Muster entwickelt, das als Formulierungs- und Checkliste dient. Es umfasst auch Regelungen zu Prototypen und Warenmustern und geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.
Link:
Muster eines "Non-Disclosure-Agreements" (Deutsch)
Muster eines "Non-Disclosure-Agreements" (Englisch)
Quelle: DIHK
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