VerschiedenesNeuer Deckel bei Energiepreisbremse

Die Bundesregierung hat beschlossen, bei den Strom- und Gaspreisbremsen erneut Mal rückwirkend einen Förderdeckel zu setzen. Nach Aussagen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gefährde dies jene besonders stark betroffenen Betriebe, die in der akuten Phase der Energiekrise sehr teure (Not-)Verträge abschließen mussten.

Da es häufig keine Alternativangebote am Markt gegeben habe, mussten zahlreiche Betriebe im Herbst 2022 Energielieferverträge zu extrem hohen Strom- und Gaspreisen abschließen. Diese blieben nun bei der neuen Differenzbetragsanpassungsverordnung unberücksichtigt.

Zudem bleiben selbst bei Anwendung der Preisbremsen 30 Prozent der Kostensteigerungen im alleinigen Verantwortungsbereich der Betriebe. Den Industrie- und Handelskammern zufolge habe es Vertragsangebote von bis zu 100 Cent pro Kilowattstunde Strom gegeben. Wird die Entlastungsobergrenze, wie in der Verordnung vorgesehen, für Gas von 8 auf 6 Cent und für Strom von 24 auf 18 Cent gedeckelt,  werden diese Unternehmen mit den zum Teil extrem hohen Kosten von bis zu 82 Cent/Kilowattstunde weiterhin belastet, was mangels Sonderkündigungsrecht das Überleben des gesamten Betriebes gefährden könne.

 

Quelle: DIHK

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