RechtPosition der Industrie zum geplanten "Data Act"

Mit einem Europäischen Datengesetz (Data Act) verfolgt die EU-Kommission das Ziel eines verstärkten, aber gleichermaßen sichereren Austauschs von Daten zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Produktivität. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in einer Stellungnahme Rückmeldungen aus der unternehmerischen Praxis eingebracht.

Dabei befürwortet der DIHK grundsätzlich das Ziel des geplanten "Data Acts". Unternehmen könnten so Innovationen forcieren, effizienter wirtschaften und Kooperationsprojekte besser umsetzen.

Bedenken der Industrieunternehmen bestehen jedoch darin, dass ein verpflichtender Datenaustausch zu wettbewerbsrechtlichen Verzerrungen und somit zur Abwanderung von Know-how aus der EU führen könne.

Im Einzelnen empfiehlt der DIHK deshalb, im Datenaustausch mit Behörden (B2G) beispielsweise

  • verpflichtenden Austausch nur auf Fälle mit deutlichem öffentliches Interesse (Krisenbewältigung) zu beschränken,
  • ein Anreizsystem mit Mehrwert für Unternehmen zu schaffen, und
  • Bürokratie durch einfach zu bedienende Portale und Schnittstellen zu verringern.

Für die gemeinsame Datennutzung unter Unternehmen (B2B) wird vorgeschlagen,

  • einheitliche Standards und offene Schnittstellen zur Beseitigung technischer Hürden zu fördern,
  • beim Datenaustausch vorrangig auf freiwillige Mustervertragsklauseln und Fairnesstests zu setzen,
  • Pflichten zum Datenaustausch durch eine Regulierung nur bei Marktversagen sektorspezifisch vorzunehmen und
  • Rechtssicherheit durch Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu schaffen.

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