VerschiedenesSchiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer
Mit Gründung des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) hat die DIHK das Angebot von IHKs und AHKs auf dem Gebiet der alternativen Konfliktlösung erweitert.
Vor ordentlichen Gerichtsverfahren insbesondere im Ausland schrecken deutsche Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen zurück. Hohe Anwaltskosten, exorbitante Schadensersatzsummen, unbekannte Rechtsordnung und Verfahrensvorschriften wie beispielsweise ungewohnte Ausforschungsbeweise lassen einen Prozess als Risiko erscheinen.
In vielen Fällen empfiehlt sich deshalb die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens als Alternative zum ordentlichen Rechtsweg.
Mit dem SGH hat die DIHK eine Einrichtung geschaffen, die mit den 79 IHKs und AHKs an über 150 Standorten in 93 Ländern eng zusammenarbeitet und deren regionale Angebote auf dem Gebiet der alternativen Konfliktlösung fördert und ergänzt.
Auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit hält der SGH mit dem SGH-Schiedsverfahren ein eigenes Angebot zur Beilegung nationaler und internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten vor.
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