RechtSchutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen gestartet

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus.

 

Die ersten beiden Programme eines Maßnahmenpakets für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen laufen nun an:

  1. Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen:
    Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Anträge können seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Bundesregierung befindet sich in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
  2. Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.

 

Link:

 

Eckpunkte und Detailinformationen zu den Programmen

 

Quelle: BMWK

Lesen Sie auch

Zurück