RechtStart des Einheitlichen Patentgerichts und des EU-Einheitspatents

Das EU-Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ) sind am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.
Das Einheitliche Patentgericht soll künftig in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. Das Gericht wird Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung zunächst für 17 Staaten entscheiden (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien). Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich zukünftig dem Einheitlichen Patentschutz anschließen. Im Rahmen der Vorbereitungen haben die Mitgliedstaaten sich auf eine Zivilprozessordnung für das neue Verfahren geeinigt, in dem moderne Technik zum Einsatz kommt. Die Akten des Gerichts werden vollelektronisch in einem Case Management System geführt; auch die Entscheidungen des Gerichts ergehen in elektronischer Form.
Links:
Einheitspatent & Einheitliches Patentgericht
Webseite des Einheitlichen Patentgerichts (FAQ und Zugang zum elektronischen Fallbearbeitungssystem)