RechtVerlängerung der Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024

Die bestehenden Preisbremsen für Energie sollen über den Winter fortbestehen. Das hat am 1. November das Bundeskabinett beschlossen. Dafür wird die Mehrwertsteuer auf Erdgas früher als geplant ab Januar wieder auf den regulären Satz angehoben.

Die Regelungen greifen seit dem 1.3.2023 – rückwirkend wurden Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet – und laufen offiziell Ende 2023 aus. Die Verlängerung der Preisbremsen bis zum 30. April 2024 bietet für die Breite der Wirtschaft eine Versicherung, um die Risiken hoher Energiepreise über den Winter abzufedern. Allerdings haben viele Betriebe im Rahmen der geltenden Regelungen ihre Höchstgrenzen möglicher Entlastungen bereits erreicht.

Das gelte insbesondere für viele mittelständische Industriebetriebe, die unter den hohen Energiepreisen litten. Für diese Unternehmen führe eine Verlängerung der Preisbremsen ohne eine europäische Anpassung des Beihilferahmens zu keiner weiteren Entlastung.

 

Quelle: DIHK

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