Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung auf 30. Dezember 2025

Die EU hat Unternehmen zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung ein zusätzliches Jahr bis zum 30. Dezember 2025 eingeräumt.

Die Verschiebung ermöglicht es Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern, sich besser auf die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten vorzubereiten. Ziel ist es sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, „entwaldungsfrei“ sind. Dies umfasst Erzeugnisse wie Rindfleisch, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie verschiedene daraus hergestellte Folgeprodukte.

Weitere Änderungen an der Verordnung wurden nicht beschlossen. Die zwischenzeitlich vorgeschlagene Einführung einer „Null Risiko Kategorie“ für bestimmte Länder fand keine Mehrheit in den finalen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und EU-Ministerrat.

Aufgrund von Bedenken von Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern hinsichtlich der zeitnahen Umsetzbarkeit müssen große Marktteilnehmer die neuen Regeln bis zum 30. Dezember 2025 einhalten, während kleine Unternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben (Bilanzsumme max. 4 000 000 EUR;  Nettoumsatzerlöse max. 8 000 000 EUR; durchschnittliche Zahl der Beschäftigten max. 50).

Im Gegenzug verpflichtete sich die Kommission, das Informationssystem und den Risikoeinstufungsvorschlag bis spätestens 30. Juni 2025 bereitzustellen. Eine allgemeine Überprüfung der Verordnung ist bis spätestens 30. Juni 2028 geplant, bei der zusätzliche Vereinfachungen für Unternehmen geprüft werden sollen. Diese Verschiebung soll Unternehmen weltweit helfen, die Vorschriften reibungsloser und rechtssicher umzusetzen.

Nach der Annahme der Verschiebung durch das EU-Parlament am 17. Dezember und den EU-Ministerrat am 18. Dezember wird die Verordnung in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht, damit sie noch vor Jahresende in Kraft treten kann. Die neuen Vorschriften werden dann ab dem 30. Dezember 2025 gelten, statt wie ursprünglich geplant ab dem 30. Dezember 2024.

Der FWI begrüßt diese Entscheidung, da sie eine realistischere Umsetzung und Planbarkeit für die Unternehmen entlang der Lieferketten ermöglicht.

 

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