REACHVerwendung von Blei in Werkzeugen

Blei ist mit einem Anteil von bis zu 3% in bestimmten Stahl- und Messinglegierungen enthalten, die für die spanende Bearbeitung z.B. durch Drehen optimiert sind. Diese Legierungen werden allgemein als Automatenstähle bzw. Automaten- oder Zerspanungsmessinge bezeichnet. In einigen Aluminiumlegierungen wird Blei verwendet, um deren Festigkeit zu erhöhen und die Eloxierbarkeit zu verbessern. Aus solchen Legierungen werden auch Teile von Handwerkzeugen hergestellt. Beispiele hierfür sind

  • Normteile wie Bolzen, Rollen, Achsen, Schrauben, Muttern, Buchsen, Niete und ähnliche Bauteile z.B. für Zangen, Scheren und ähnliche Werkzeuge,
  • Werkzeugschäfte, z. B. für Fräs-, Schleif-, Schraub- und Bürstwerkzeuge,
  • Schraubspindeln z. B. von Spannwerkzeugen,
  • drehend bearbeitete Schlag- und Schraubwerkzeuge und
  • Teile von Messzeugen.

Es handelt sich hierbei in der Regel um kleinere Teile von Werkzeugen, die überwiegend aus nicht bleihaltigen Werkzeug- oder Kohlenstoffstahl bestehen.

Entsprechende Studien haben ergeben, dass der Hautkontakt mit solchen Werkstoffen unbedenklich ist.

Nach der Aufnahme von Blei in die REACH-Kandidatenliste besteht dennoch die Pflicht für die Hersteller und Vertreiber solcher Werkzeuge, ihre Abnehmer auf den Bleigehalt hinzuweisen. Bei gewerblichen Abnehmern kann diese Information zum Beispiel über Auftragsbestätigung oder Lieferschein gegeben werden. Private Endverbraucher erhalten diese Auskunft auf Anfrage.

Ein solcher, formal notwendiger Hinweis bedeutet nicht, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung von diesen Werkzeugen Gefahren ausgehen. Es sind auch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verwendung zu beachten.

Stand: 13.12.2018

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