AußenhandelZoll: Ausfuhranmeldung vereinfacht

Wenn Exporteure größere Lieferungen an einen bestimmten Empfänger in einem Drittland versenden möchten, muss zukünftig beim Zoll auch dann nur eine einzige Ausfuhrerklärung abgeben werden, wenn die Sendung an mehreren Ladeorten zusammengestellt wird.

Zuständig ist dann die Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle), in deren Bezirk sich der letzte Verladeort befindet; dieser Ort wird dann in der "Atlas"-Zoll-Software eingetragen. Dieses Vorgehen wird auf Antrag vom zuständigen Hauptzollamt einzeln oder global bewilligt.

Die Ausnahme gilt nur für Sendungen, die an einen Empfänger gehen, und nicht für Sammeltransporte verschiedener Kunden.

 

Hintergrund

Häufig werden für große Lieferungen mehrere Lager in verschiedenen Zollbezirken angefahren, bevor die komplette Warensendung schließlich an einem Ort gemeinsam verladen und an einen bestimmten Kunden exportiert wird.

In diesen Fällen war es bisher erforderlich, für jeden der vorgeschalteten Ladeorte eine eigene Ausfuhrerklärung zu erstellen. Das bedeutete viel Aufwand und widersprach dem im Unionszollrecht festgelegten Prinzip, dass für eine einzige Ausfuhrsendung auch eine einzige Ausfuhrerklärung ausreichen sollte.

 

Quelle: DIHK

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