COVID-19Aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung 20. März 2022

Die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung ist am 20. März 2022 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 25. Mai 2022. Eine Anpassung der Corona-Arbeitsschutzregel ist in Vorbereitung.

 
Kernfakten:
  • Basisschutzmaßnahmen sollen weiterhin auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in einem Hygienekonzept festgelegt werden.
  • Bei der Festlegung der Maßnahmen sind insbesondere das regionale Infektionsgeschehen sowie besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren zu berücksichtigen, d.h. die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen müssen in kurzen Abständen an die regionalen Entwicklungen angepasst werden.
  • Den Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, ist wöchentlich kostenfrei ein Test anzubieten.

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