RechtDeutsche Rahmenregelung zur Stützung der Wirtschaft genehmigt

Die EU hat die deutsche Rahmenregelung zur Unterstützung der Industrie infolge der russischen Invasion in der Ukraine genehmigt.

Von den bisher fünf durch die Bundesregierung angekündigten Maßnahmen wurden durch die EU dabei zunächst nur die ersten beiden Maßnahmen (KfW-Kreditprogramm und Bürgschaftsprogramm) genehmigt. Für die angekündigten Maßnahmen 3, 4 und 5 liegt noch keine Genehmigung der EU vor.

Insbesondere Maßnahme 3, die befristeten direkten Zuschüsse für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise, ist damit noch nicht freigegeben.

 

Angekündigte Maßnahmen der Bundesregierung

  1. KfW-Kreditprogramm (beihilferechtliche Genehmigung am 4. Mai 2022; Programm soll voraussichtlich am 9. Mai 2022 starten)
    KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: eines für Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu ei-nem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro sowie eines für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

  2. Bürgschaftsprogramme (beihilferechtliche Genehmigung am 4. Mai 2022; Anträge können seit dem 29. April 2022 gestellt werden)
    Erweiterung der Programme bei den Bürgschaftsbanken und des Groß-bürgschaftsprogrammes des Bundes.

  3. Zeitlich befristete direkte Zuschüsse für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise
    Direkter Zuschuss für Unternehmen, die besonders von den steigenden Energiepreisen belastet sind. Unternehmen werden (je nach Branche, Höhe der Energiekosten und Höhe der Betriebsverluste) in drei Förderkategorien unterteilt, wie durch den Befristeten Krisenrahmen der Europäischen Kommission vorgegeben.

  4. Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen
    Stabilisierung branchenübergreifend großer Unternehmen der Realwirtschaft, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, z. B. in Form von (stillen) Beteiligungen oder Nachrangdarlehen.

  5. Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
    Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein speziel-les Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässe überbrückt. Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kri-terien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unter-legte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro vorgesehen.

 

Quellen: BDI, VDI

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