VerschiedenesFAQ zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Die mit den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) und vom 31. März 2022 (IV C 2 - S 1900/22/10045 :001) veröffentlichten Maßnahmen schaffen bundesweit Rechtssicherheit für Firmen und Privatpersonen, die sich in der humanitären Katastrophe des Ukrainekriegs engagieren.

Die FAQ des Bundesfinanzministeriums geben einen kurzen Überblick zu steuerlichen Konsequenzen von Hilfsmaßnahmen durch Firmen (z.B. Sachspenden und Unterbringung).

 

Link:

 

FAQ des Bundesfinanzministeriums

 

Quelle: BMF

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