AußenhandelFünftes Sanktionspaket EU - Russland

Am 8. April einigte sich der Rat auf neue Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland und Belarus.

 

Zentrale Inhalte:
  • Einfuhrverbot für alle Formen russischer Kohle
  • Verbot des Imports von Zement, Gummiprodukten, Holz, alkoholischen Getränken oder Meeresfrüchten mit einem Volumen von rund 5,5 Milliarden Euro
  • Ausfuhrverbote für Hightech-Produkte, Transportmittel und Chemikalien
  • Vollständiges Transaktionsverbot für vier russische Banken
  • Russischen und belarussischen Speditionen ist die Tätigkeit in der EU untersagt

 

Finanzsanktionen:

Um zu prüfen, ob ein Geschäftspartner von Finanzsanktionen betroffen ist, gibt es die Finanz-Sanktionsliste Fisalis.

 

Gegensanktionen:

Umgekehrt hat Russland verschiedene Gegensanktionen verhängt:

  • Russische Bürger, Unternehmen, der Staat selbst oder auch Kommunen begleichen finanzielle Verpflichtungen bei "unfreundlichen Staaten" nur noch in Rubel (dies betrifft die USA, Tschechien, Deutschland und alle anderen EU-Mitglieder sowie unter anderem die Ukraine, die Schweiz, Japan, Großbritannien und Kanada)
  • Verkauf von Deviseneinnahmen durch Exporteure unter Kontrolle durch russische Regierung
  • Russen ist es außerdem verboten, Devisen ins Ausland zu transferieren oder Geld auf ausländischen Konten gutzuschreiben, und an Gebietsfremde dürfen keine Fremdwährungskredite mehr vergeben werden
  • Verbot der Ausfuhr von Bargeld und Finanzinstrumenten in ausländischer Währung im Wert von über 10.000 US-Dollar aus Russland

 

 

Links:

Finanz-Sanktionsliste Fisalis

Detaillierte Übersicht der Sanktionen und FAQ auf der Website der EU-Kommission (in Englisch)

FAQ zu den geltenden Sanktionen des Bundeswirtschaftsministeriums

Für Beantragung eines "Nullbescheids" wegen im Zoll fest hängender, nicht von den Sanktionen betroffener Ware: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

Quellen: DIHK, BAFA

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