FWI-NewsletterFWI-Verbandszeichen als britische Kollektivmarke eingetragen

Die Anpassung des Verbandszeichens an die Neugestaltung des FWI-Logos im Jahr 2020 machte eine Neueintragung des Zeichens notwendig. Die Eintragung als EU-Kollektivmarke beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum EUIPO wurde Anfang 2021 abgeschlossen. Da die Eintragung erst nach dem Brexit erfolgte, wurde diese Registrierung nicht direkt als britische Marke übernommen und musste daher dort unter Bezug auf die europäische Anmeldung neu angemeldet werden.

Im Unterschied zu einer herkömmlichen Marke wird eine Kollektivmarke nicht für ein einzelnes Unternehmen eingetragen, sondern für eine Gruppe von Unternehmen - wie im vorliegenden Fall für die Mitglieder des FWI. Eine Kollektivmarke unterliegt besonderen Anforderungen. So muss eine Zeichensatzung beim Markenamt eingereicht werden, welche die Bedingungen für die Verwendung der Marke sowie Sanktionen bei eventueller Fehlbenutzung eindeutig definiert. Diese Markensatzung wird vom Markenamt auch überprüft.

 

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