RechtGlobale Mindeststeuer tritt am 1. Januar 2024 in Kraft

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. März 2023 einen Diskussionsentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union veröffentlicht (Mindeststeuergesetz - MinStG). Dieses orientiert sich eng an den Vorgaben der EU-Richtlinie sowie der OECD Model Rules und soll als eigenständiges Gesetz die Erhebung der Mindeststeuer in Deutschland sicherstellen.

Mit dem MinStG will Deutschland ab dem Jahr 2024 sicherstellen, dass ein Steuererhöhungsbetrag erhoben wird, wenn die Aktivitäten einer Unternehmensgruppe in einem Land einer effektiven Ertragsteuerbelastung von weniger als 15 Prozent unterliegen. Dieser soll dem auf internationaler Ebene vereinbarten Regelwerk der Mindeststeuer entsprechend.

Nach der EU-Richtlinie gilt die Mindestbesteuerung für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen, die einen Umsatz oberhalb von 750 Mio. Euro erwirtschaften. Künftig werden sämtliche Gewinne, die ein internationaler Konzern weltweit erwirtschaftet, mit 15 Prozent versteuert werden, ganz egal, wo sie entstehen.

 

Herausforderungen:
  • Verpflichtung von Unternehmen mit konsolidiertem Konzernumsatz ab 750 Millionen Euro, pro Land eine Effective Tax Rate (ETR) zu ermitteln. Liegt diese unter 15 Prozent, ist eine „Top-up Tax“ zu entrichten.
  • Die ETR kann dabei unter 15 Prozent liegen , auch wenn der Steuersatz im jeweiligen Land über dieser Grenze liegt.
  • Unabhängig von der Besteuerung zudem umfassende Dokumentations- und Deklarationspflichten
  • Problem: Datenverfügbarkeit und -beschaffung. Viele Daten, die für die neue Regelung relevant sind, werden in anderen Dokumentationen wie dem Country-by-Country-Reporting oder den Handelsbilanzen nicht erfasst.
  • Zu berücksichtigen sind dabei alle Ländergesellschaften eines Unternehmens.
  • Implementierung aufwendiger (IT-)Prozesse und sehr kurze Umsetzungsfristen

 

Links:

BMF-Website zur Mindestbesteuerung

 

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