COVID-19SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel angepasst, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Die staatliche Regel ist nun an die Gültigkeitsdauer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gebunden und somit zunächst bis zum 19. März 2022 gültig.

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