Neuer Service zum Nachweis des Zeitpunktes der Existenz geistiger Vermögenswerte
Das Recht des Geistigen Eigentums wird durch den Prioritätsgrundsatz geprägt: Wer eine geistige Leistung zuerst geschaffen hat, ist grundsätzlich berechtigt, Dritte von der Nutzung dieser geistigen Leistung auszuschließen.
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