Kennzeichnung von Handwerkzeugen mit dem Namen und der vollständigen Anschrift des Herstellers oder Inverkehrbringers
Die Leitlinien LV 46 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (siehe http://lasi.osha.de/docs/lv_46.pdf) geben Hinweise zur einheitlichen Auslegung des Produktsicherheitsgesetzes durch die Marktaufsichtsbehörden. Von besonderem Interesse ist hier die vom Gesetz geforderte Kennzeichnung von […]
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